1-EURO Kapitalgesellschaft als französische GmbH oder Aktiengesellschaft

- als Komplementärgesellschaften in Deutschland anerkannt –

Während es sich bereits herumgesprochen hat, dass die englische Limited oder auch die deutsche UG eine – zumindest auf den ersten Blick – preisgünstige Alternative zu unserer GmbH oder AG ist, wissen wenige, dass auch in Frankreich die Möglichkeit besteht, eine (fast) kapitallose Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.

Diese so genannte „1-Euro“ SARL ist in Frankreich seit dem 1.1.2004 zulässig.
Seit dem 1.1.2009 gibt es zudem die Möglichkeit eine Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 1 Euro zu gründen.

Im Rahmen der Neugründung besteht darüber hinaus die Möglichkeit ein unbesichertes Existenzgründungsdarlehen in Frankreich aufzunehmen. Ein Konto in Frankreich nebst Kreditkarte und Teilnahme am Internetbanking runden unser Angebot für deutsche Firmengründer ab, auch bei negativem Schufaeintrag.

Für den deutschen Firmengründer stellt sich die Frage, ob ein Rückgriff auf die „Ein-Euro“ SARL oder SAS für ihn eine bedenkenswerte Alternative zur Limited oder UG ist, zumal die Haftungstatbestände und Niederlassungsvoraussetzungen den deutschen Kapitalgesellschaften entsprechen.

Ihre französische Gesellschaft kann in unserem Büro in F-67500 Haguenau ihren Geschäftssitz erhalten und bei Bedarf in Deutschland als Niederlassung im Handelsregister eingetragen werden.

Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte vor Ort sprechen deutsch.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.